Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Marvin Hospes von Hospes GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hospes GmbH (haftungsbeschränkt) | Graf-Anton-Günther Straße 36 | 26931 Elsfleth | Inhaber Marvin Hospes

 

I. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und der „Hospes GmbH (haftungsbeschränkt)“ (nachfolgend: „Agentur“) geschlossenen Verträge, durchgeführte Projekte, Aufträge, Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Dienste.

(2) Die Agentur erbringt insbesondere Dienstleistungen aus dem Bereich Marketing und Vertrieb. Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen sowie den gesondert getroffenen Vereinbarungen. Es werden keine Leistungen geschuldet, die darüber hinausgehen.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein schriftlicher Widerspruch erfolgt. Sie gelten nur dann als anerkannt, wenn die Agentur diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

 

II. Vertragsschluss und Gegenstand

(1) Allgemeine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn nach einem Angebot der Agentur der Kunde das Angebot schriftlich, (auch per E-Mail) bestätigt und/oder in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Dienstleistungen begonnen wurde.

(3) Die von der Agentur angebotenen Leistungen umfassen Dienst- und Agenturleistungen im Bereich des Online-Marketings. Hierzu gehören insbesondere Social Media- Advertising, Funnel-Optimization, Webseiten-Erstellung und Google-Advertising.

(4) Gegenstand des Vertrags sind die in dem jeweiligen Angebot von der Agentur beschriebenen Leistungen. Soweit das Angebot einzelvertragliche Regelungen, insbesondere zum Leistungsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen, enthält, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(5) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das Projekt, die Dienstleistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

III. Leistungen der Agentur und Termine

(1) Die Agentur schuldet die Umsetzung der beauftragten Leistung nach der Dienstleistungsbeschreibung sowie im Rahmen des einzelvertraglichen beschriebenen Leistungsumfangs.

(2) Sofern der Kunde Änderungen der Leistungen, des Leistungsumfangs oder der Vertragsdauer wünscht, wird er eine schriftliche Anfrage (auch per E-Mail) bei der Agentur einreichen. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

 

IV. Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit wird der Kunde der Agentur alle für die ordnungsgemäßen Erfüllung der Dienstleistungen benötigten Informationen, Materialien, Unterlagen sowie erforderliche Zugänge, die zur reibungslosen Erfüllung der Dienstleistungen benötigt, zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

(2) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde wird keine konkurrierende oder mit den Leistungen von der Agentur vergleichbare Online-Marketingmaßnahmen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen, sofern diese Maßnahmen der Agentur nicht vor Vertragsbeginn bekannt waren oder die Agentur diesen Maßnahmen nachträglich schriftlich (auch per E-Mail) ausdrücklich zugestimmt hat.

(4) Der Kunde ist weiter verpflichtet, der Agentur unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Leistungen durch die Agentur relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie der Agentur unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von der Agentur oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.

 

V. Dienstleistungen Dritter

(1) Die Agentur wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Google, Facebook, WordPress) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.

(2) Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird die Agentur Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.

(3) Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

(4) Soweit dies nicht ausdrücklich einzel-vertraglich vereinbart wurde, hat die Agentur keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister.

 

VI. Vergütung

(1) Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach dem einzelvertraglich vereinbarten Preisen.

(2) Sämtliche Leistungen der Agentur sind, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen anderweitigen Vereinbarung, kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen. Sofern für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur. Existieren diese im Einzelfall nicht, gilt die übliche Vergütung.

(3) Mehr- und Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.

(4) Sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt.

(5) Die Agentur ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu erbringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten, außer es ist vertraglich ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart worden.

(6) Sofern einzelvertraglich keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder in der Rechnung keine längere Frist genannt wird, sind Rechnungen von der Agentur sofort fällig.

 

VII. Neben- und Sonderkosten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung notwendigen Kosten Dritter (Fremdkosten) nach Ankündigung durch die Agentur zu zahlen und der Agentur ggf. Entsprechende Vollmachten zur Auftragserteilung im Namen und der Rechnung des Kunden zu erteilen. Sofern die Agentur hier in Vorleistung geht, sind diese Kosten, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und abweichend von den sonstigen Fälligkeitsregelungen, unverzüglich zu erstatten, spätestens mit der Rechnung der Agentur.

(2) Der Kunde ist nach vorheriger Abstimmung verpflichtet, die Kosten notwendiger technischer Maßnahmen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, zu erstatten.

 

VIII. Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die Dauer des jeweils mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums abgeschlossen (Vertragslaufzeit) unter Geltung der jeweils mit dem Kunden konkret vereinbarten Kündigungsfrist. Soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.

(2) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(3) Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

– eine Partei schuldhaft gegen die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt,

– Das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird.

(4) Nach Vertragsbeendigung ist die Agentur nicht verpflichtet, Inhalte, Links oder Daten zu speichern oder verfügbar zu halten.

(5) Bei Beendigung des Vertrages erlöschen alle Nutzungsrechte an den von der Agentur bereit gestellten Diensten. Der Zugang zu den Diensten wird mit Beendigung gesperrt.

 

IX. Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Rechte an den Leistungen und Dienstleistungen der Agentur und deren Kennzeichnung einschließlich Patent-, Urheber-, Marken-, Lizenzrechte oder sonstige Schutzrechte oder Rechte stehen der Agentur zu und dürfen nur im Rahmen der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen, in der vertraglich ausdrücklich geregelten Art und Weise und für die vertraglich geltende Dauer vom Kunden vertragsgemäß genutzt werden. Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, Software zu kopieren, zu ändern, zu zerlegen, Bearbeitungen davon herzustellen oder zu versuchen, den Quellcode ausfindig zu machen.

(2) Die Agentur ist berechtigt, soweit einzel-vertraglich nicht anders vereinbart, (Firmen-)Namen, geschützte Marken- und Warenzeichen oder Logos des Kunden bei der Erbringung der Leistung zu verwenden.

 

X. Haftung

(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Der Kunde ist für von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

(4) Der Kunde stellt der Agentur von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Kunden gegenüber der Agentur geltend machen. Darüber hinaus ist es der Agentur gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.

(5) Dem Kunden ist bekannt und der Kunde akzeptiert, dass Software und Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar sind. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemäßer Anstrengungen der Agentur kann dies nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt die Agentur hierfür keine Haftung.

 

XI. Datenschutz

(1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringungen werden personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Telemediengesetz, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Erbringung der Leistung, Dienstleistung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gem. der gesonderten Datenschutzerklärung einverstanden.

(2) Die Agentur nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

XII. Vertraulichkeit und Referenz

(1) Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln.

(2) Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen.

(3) Eine Angabe der Agentur als Referenz ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.

 

XIII. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die Agentur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Agentur dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.

 

XIV. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Agentur (Leipzig), sofern der Kunde Kaufmann ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Sofern ein Verbraucher beteiligt ist, gilt der allgemeine Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Marvin Hospes